I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von Appartements NRW für den Kunden (Buchungsanfrage/ Buchungsbestätigung durch Appartements NRW).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Appartements zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Flächen von Appartements NRW außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Appartements NRW und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Appartements NRW zustande. Appartements NRW steht es frei, die Buchung des Kunden in Textform zu bestätigen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Appartements NRW unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Appartements NRW in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3. Alle Ansprüche gegenüber Appartements NRW verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Appartements NRW beruhen.

4. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Appartements NRW zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Appartements NRW beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Appartements NRW verauslagt wird. Im Einzelfall, insbesondere bei Buchungen für Übernachtungen zu Messeterminen, kann individuell eine Vorauszahlung in Höhe von 100% vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug ist Appartements NRW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt Appartements NRW alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Appartements NRW entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als € 500 behält sich Appartements NRW vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3. Appartements NRW kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung von Appartements NRW oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Appartement und/oder für die sonstigen Leistungen von Appartements NRW angemessen erhöht.

4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Appartements NRW zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.

6. Appartements NRW ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Appartements NRW berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Appartements NRW ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber Appartements NRW einer Forderung von Appartements NRW aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Appartements NRW

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Appartements NRW geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Appartements NRW der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Im Einzelfall, insbesondere bei Buchungen für Übernachtungen zu Messeterminen, kann individuell eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% vereinbart werden. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung oder Schadensersatzansprüche von Appartements NRW auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Appartements NRW in Textform ausübt.Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei Appartements NRW.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt Appartements NRW einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Appartements NRW den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Appartements NRW hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Appartements sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Appartements nicht anderweitig vermietet, kann Appartements NRW die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Appartement während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Preis.

V. Rücktritt von Appartements NRW, nicht genehmigte Veranstaltungen

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Appartements NRW bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Appartements NRW mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Appartements NRW mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Ferner ist Appartements NRW berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von Appartements NRW nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Leistungen von Appartements NRW unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
  • Appartements NRW begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung von Appartements NRW den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Appartements NRW in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Appartements NRW zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 6 und/oder 7 verlangte

Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Appartements NRW gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Appartements NRW unterbinden bzw. abbrechen.

4. Der berechtigte Rücktritt von Appartements NRW oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Appartements NRW gegen den Kunden bestehen, so kann Appartements NRW den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe des Appartements

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Appartement vorausbezahlt wurde, hat Appartements NRW das Recht, gebuchte Appartement nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Appartements NRW herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Appartements NRW aufgrund der verspäteten Räumung des Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Appartements NRW kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung von Appartements NRW

1. Appartements NRW haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Appartements NRW für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Appartements NRW beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Appartements NRW beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Appartements NRW steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Appartements NRW auftreten, wird Appartements NRW bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Appartements NRW rechtzeitig die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens anzuzeigen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet Appartements NRW dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen von Appartements NRW, in den technischen Einrichtungen von Appartements NRW hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Appartements erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang von Appartements NRW ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 1.000 begrenzt.

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eine Anzeige gegenüber Appartements NRW erstattet. Appartements NRW bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Appartements NRW gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

4. Der Vertragspartner ist Verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich Appartements NRW anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber Appartements NRW geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche bei Appartements NRW geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Appartements NRW die Ansprüche schriftlich zurückweist.

5. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf einem Appartements NRW gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Appartements NRW besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Appartements NRW abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Appartements NRW nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Appartements NRW unverzüglich anzuzeigen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort von Appartements NRW.

3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand der Standort von Appartements NRW oder Sitz des Kunden. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 25.08.2013

 

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